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KONTAKT & BUCHUNG
(Ms.) Edit Szalczer, Director of Sales
+36 429 3781 · [email protected]
Rewarding Events mit KEMPINSKI DISCOVERY - Allgemeine Geschäftsbedingungen
ZULETZT AKTUALISIERT: 14 März 2025
Beim Programm für Rewarding Events mit KEMPINSKI DISCOVERY (das «Programm»), vormals das «KEMPINSKI DISCOVERY B2B Incentive-Programm», handelt es sich um eine vom GHA DISCOVERY-Programm abgeleitete und von der Kempinski Hotel Gruppe verwaltete Treueinitiative. Die Kempinski Hotel Gruppe («Kempinski») umfasst die Kempinski Hotels AG, deren Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und die am Programm teilnehmenden Kempinski Hotels (die «teilnehmenden Hotels»).
Das Programm wird von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Programms für Rewarding Events mit KEMPINSKI DISCOVERY (die «Allgemeinen Geschäftsbedingungen») geregelt. Eine Teilnahme am Programm setzt die ausdrückliche und uneingeschränkte Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Kempinski behält sich das Recht vor, jederzeit nach eigenem Ermessen das Programm anzupassen, auszusetzen oder aufzuheben und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, anzupassen, zu erweitern oder einzelne Bestimmungen zu streichen. Sofern nicht anders angegeben gelten jegliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen umgehend nach deren Veröffentlichung auf der Website von Kempinski.
Das Programm und dessen Vorteile werden nach alleinigem Ermessen von Kempinski angeboten. Wird das Programm beendet, ist Kempinski nicht verpflichtet, ein Ersatzprogramm anzubieten. Programmvorteile liegen im alleinigen Ermessen von Kempinski und den teilnehmenden Hotels, die bestimmen, ob und wie Belohnungen zugeteilt werden.
1. Anforderungen
Das Programm steht ausschliesslich Personen zur Verfügung, die für die Organisation von Meetings, Konferenzen oder professionellen Veranstaltungen für Unternehmen, Vereine, Eventagenturen oder Veranstaltungsortsfinder, für welche diese Personen angestellt sind, verantwortlich sind (die «Meetingorganisatoren»).
2. GHA DISCOVERY-Programm
Das Programm für Rewarding Events mit KEMPINSKI DISCOVERY basiert auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des GHA DISCOVERY-Programms. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des GHA DISCOVERY-Programms sind hier einsehbar.
Bei Widersprüchen zwischen den beiden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen jene des Programms für Rewarding Events mit KEMPINSKI DISCOVERY vor.
3. Das Programm für Rewarding Events mit KEMPINSKI DISCOVERY
Das Programm ist ausschliesslich für professionelle Veranstaltungen mit mindestens zehn (10) Teilnehmern oder zehn (10) Räumen (der «qualifizierende Event») verfügbar.
Um am Programm teilnehmen zu können, müssen Meetingorganisatoren Mitglied des KEMPINSKI DISCOVERY-Programms sein. Die Vorteile des Programms kommen dem Meetingorganisator nur dann zugute, wenn seine Mitgliedsnummer des KEMPINSKI DISCOVERY-Programms im Vertrag über den qualifizierenden Event mit dem teilnehmenden Hotel klar angegeben ist. Ist die Mitgliedsnummer nicht im Vertrag angegeben, hat der Meetingorganisator keinen Anspruch auf die Programmvorteile.
4. Teilnehmende Kempinski Hotels
Die Liste der teilnehmenden Kempinski Hotels ist hier verfügbar. Die Liste der teilnehmenden Hotels kann jederzeit nach eigenem Ermessen von Kempinski und ohne Vorankündigung geändert werden.
5. Sammeln von DISCOVERY Dollars (D$)
Meetingorganisatoren verdienen DISCOVERY Dollars (D$) in Höhe von 1 % ihrer gesamten anrechnungsfähigen Nettoausgaben, wie im Vertrag über den qualifizierenden Event angegeben (der «Eventkauf»).
Der Eventkauf besteht in der Regel aus den mit den Erträgen aus Veranstaltungsräumen, internen vorgebuchten Speisen & Getränke, internen Banketten und der Vermietung von Sitzungsräumen verbundenen Kosten. Steuern und Trinkgelder sind ausgeschlossen.
D$ werden dem KEMPINSKI DISCOVERY-Programm-Mitgliedskonto des Meetingorganisators innert zwei (2) Wochen ab der vollständigen Bezahlung der Rechnung des qualifizierenden Events gutgeschrieben.
Die D$, die der Meetingorganisator erhält, sind nur für den individuellen Reisegebrauch bestimmt. D$ laufen zwölf (12) Monate ab Gutschrift ab. Die im Rahmen des Programms gewährten D$ laufen unabhängig vom stufenbasierten Ablaufdatum des KEMPINSKI DISCOVERY-Programms des Meetingorganisators.
Das Programm gilt nur für direkt bei einem teilnehmenden Hotel getätigte Buchungen für qualifizierende Events.
Die teilnehmenden Hotels können nach eigenem Ermessen die D$ zu Promotionszwecken erhöhen. Kempinski und die teilnehmenden Hotels können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie D$ gewähren und wie viele der Meetingorganisator erhält.
Es gelten folgende Höchstbeträge von D$, die pro qualifizierender Event gesammelt werden können:
*Beträge über 3,000 D$ werden nur in Ausnahmefällen im Ermessen des teilnehmenden Hotels gewährt.
6. Nichterscheinen und Stornierung
Bei Nichterscheinen oder stornierten Buchungen von qualifizierten Events werden keine D$ gutgeschrieben.
7. Pflichten des Meetingorganisators
Meetingorganisatoren erklären sich hiermit damit einverstanden, die volle Verantwortung für Folgendes zu tragen:
8. Recht von Kempinski zur Stornierung, Rücknahme oder Anpassung von D$
Kempinski behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Meetingorganisator:
(a) Alle oder einen Teil der D$ anzupassen, auszusetzen, aufzuheben oder zu stornieren.
(b) Die Einlösung von D$ anzupassen, auszusetzen, aufzuheben oder zu stornieren.
Grund für solche Massnahmen können insbesondere folgende Handlungen des Meetingorganisators sein:
Kempinski kann in jedem der oben aufgeführten Fälle auch alle angemessenen rechtlichen oder administrativen Massnahmen, einschliesslich strafrechtlicher Schritte, ergreifen.
9. Steuerpflichten
Die im Rahmen des Programms gewährten Vorteile und Belohnungen können Einkommenssteuern, Abgaben und sonstigen Steuern unterliegen. Meetingorganisatoren tragen die alleinige Verantwortung für jegliche anwendbare Steuern und diesbezügliche Deklarationen.
10. Vorbehaltlich anwendbaren Rechts
Die Teilnahme an diesem Programm sowie die Sammlung und Einlösung der Vorteile unterliegen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften. Das Programm kann ungültig sein, wenn es nach geltendem Recht verboten oder eingeschränkt ist.
11. Disclaimer
Durch die Teilnahme am Programm für Rewarding Events mit KEMPINSKI DISCOVERY anerkennen und akzeptieren Meetingorganisatoren ausdrücklich, dass Kempinski dieses Programm zusammen mit allen damit verbundenen Unterlagen, Dienstleistungen und Produkten ohne Mängelgewähr («as is») zu Verfügung stellt. Soweit gesetzlich zulässig schliesst Kempinski ausdrücklich jegliche ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistungen aus, einschliesslich Gewährleistungen bezüglich der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Design, Genauigkeit, Fähigkeit, Angemessenheit, Tauglichkeit, Kapazität, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit. Des Weiteren anerkennen und akzeptieren Meetingorganisatoren, dass Kempinski nicht zusichert, gewährleistet oder garantiert, dass das Programm oder jegliche damit verbundene Produkte und Dienstleistungen ununterbrochen, fehlerfrei oder frei von Auslassungen sind noch dass Mängel korrigiert oder Änderungen umgesetzt werden.
12. Haftungsbeschränkung
Kempinski haftet unter keinen Umständen, einschliesslich Fahrlässigkeit, für direkte, indirekte, Neben-, Sonder- oder Folgeschäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme am Programm, der Verwendung von D$ oder allen damit verbundenen Produkten und Dienstleistungen entstehen. Dies gilt selbst dann, wenn Kempinski oder eine bevollmächtigte Person über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. In gewissen Rechtsordnungen ist der Ausschluss oder die Beschränkungen von Neben- oder Folgeschäden nicht erlaubt, weshalb diese Ausschlüsse möglicherweise für bestimmte Meetingorganisatoren nicht anwendbar sind. Meetingorganisatoren verzichten hiermit auf jegliche Rechte zur Geltendmachung von Ansprüchen oder Einleitung von rechtlichen Schritten diesbezüglich nach Ablauf von zwei (2) Jahren ab dem Zeitpunkt des ersten Auftretens der Handlung, des Ereignisses, des Zustands oder der Unterlassung, worauf der Anspruch oder rechtliche Schritt basiert.
13. Schadloshaltung
Durch die Teilnahme an diesem Programm erklärt sich jeder Meetingorganisator damit einverstanden, Kempinski, seine Werbe- und Promotionsagenturen und alle deren Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und deren jeweiligen Organe, Mitarbeiter und Vertreter von jeglichen Verbindlichkeiten, Kosten, Schadenersatzleistungen und Ausgaben (einschliesslich Anwaltskosten), die aus der Nutzung oder dem Missbrauch des Programms durch diesen Meetingorganisator entstehen, zu entschädigen, freizustellen und schadlos zu halten.
14. Datenschutzerklärung
Die Teilnahme an diesem Programm unterliegt den Bestimmungen der Datenschutzerklärung von Kempinski. Die vollständige Datenschutzerklärung ist hier einsehbar.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Teilnahme des Meetingorganisators am Programm unterstehen schweizerischem Recht, unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Grundsätze. Meetingorganisatoren erklären sich damit einverstanden, dass jegliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesem Programm der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte in Genf, Schweiz, unterliegen.
16. Sammelansprüche
Soweit gesetzlich zulässig verpflichten sich Meetingorganisatoren, keine Sammelklagen oder Sammelschiedsgerichtsverfahren gegen Kempinski bezüglich Ansprüchen aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesem Programm einzureichen oder daran teilzunehmen.
17. Verzicht
Das Versäumnis oder der Verzug von Kempinski, ein Recht oder Rechtsmittel gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar. Auch wird dadurch eine künftige Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht verhindert oder eingeschränkt. Die einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz verhindert oder beschränkt die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels nicht.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, wird diese Bestimmung aufgehoben und die anderen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft.
19. Auslegung
Die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt im alleinigen und freien Ermessen von Kempinski.